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    AWO Betreuungsverein


    … wenn ich meine Angelegenheiten mal nicht (mehr) selbst regeln kann, hilft der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

    Dazu bieten wir Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten an: Wir führen gesetzliche Betreuungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wir führen Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige. Wir beraten Sie zu Vorsorgemöglichkeiten: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Wir unterstützen Sie in Ihrer praktischen Arbeit als Bevollmächtigte*r und ehrenamtliche*r Betreuer*in.

     

    Corona-Hinweis

    Die Mitarbeiter*innen des AWO Betreuungsverein sind weiterhin für Sie da.

    Auch im verschärften Lockdown ab 11. Januar 2021 werden wir den Betrieb weitestgehend aufrechterhalten.

    Wir passen unsere Angebote ständig der aktuellen Pandemielage und den gesetzlich vorgegebenen Corona-Schutzmaßnahmen an. Wegen der Kontaktbeschränkungen finden unserer Angebote – soweit möglich – online oder telefonisch statt. 

    Bitte informieren Sie sich in der Einrichtung telefonisch, ob und unter welchen Bedingungen Ihr Termin stattfindet.

    Aktuelles

    Das neue Betreuungsgesetz

     

    Der Bundestag hat am 5.3.2021 das neue Betreuungs- und Vormundschaftsgesetz verabschiedet. Ein Inkrafttreten ist für den 1.1.2023 beschlossen.

    Ziele dieser neuen Gesetzgebung sind vor allem:

    • Grundsatz der Erforderlichkeit einer Betreuungsanordnung
    • Mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen
    • Rechtlicher Vorrang der Wünsche der Betreuten
    • Bessere gerichtliche Kontrolle der Betreuer
    • Neues Betreuungsorganisationsgesetz
    • Stärkung der Rechtsstellung der Betreuungsvereine
    • Neues Betreuerregister