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AWO Betreuungsverein


… wenn ich meine Angelegenheiten mal nicht (mehr) selbst regeln kann, hilft der Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

Dazu bieten wir Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten an: Wir führen gesetzliche Betreuungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wir führen Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige. Wir beraten Sie zu Vorsorgemöglichkeiten: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Wir unterstützen Sie in Ihrer praktischen Arbeit als Bevollmächtigte*r und ehrenamtliche*r Betreuer*in.

 

Aktuelles

Das neue Betreuungsgesetz

 

Der Bundestag hat am 5.3.2021 das neue Betreuungs- und Vormundschaftsgesetz verabschiedet. Ein Inkrafttreten ist für den 1.1.2023 beschlossen.

Ziele dieser neuen Gesetzgebung sind vor allem:

  • Grundsatz der Erforderlichkeit einer Betreuungsanordnung
  • Mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen
  • Rechtlicher Vorrang der Wünsche der Betreuten
  • Bessere gerichtliche Kontrolle der Betreuer
  • Neues Betreuungsorganisationsgesetz
  • Stärkung der Rechtsstellung der Betreuungsvereine
  • Neues Betreuerregister