
AWO Betreuungsverein
Vorsorge in persönlichen Angelegenheiten

Jeder Mensch sollte frühzeitig Vorsorge treffen für den Fall, dass er nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbstständig und selbstbestimmt zu regeln. Damit seine Wünsche, wenn diese Situation wirklich eintreten sollte, vollständig berücksichtigt und umgesetzt werden können, gibt es die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
Wir bieten Ihnen Formulierungshilfen und Vordrucke an: Diese können Sie bei uns anfordern oder sich hier selbst ausdrucken.
Ein besonderer Service ist unsere individuelle Beratung rund um das Thema Vorsorge:
Sie erreichen Sie unsere Expertin Gisela Schneider-Rötters mittwochs von 10 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer (02841) 986016 oder per E-Mail unter schneider-roetters.btv@awo-kv-wesel.de.
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Weitere Informationen zu Vorsorgeverfügungen finden Sie auch hier: