Ehrenamtliche gesetzliche Betreuung
Eine ehrenamtliche gesetzliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet für einen Menschen, der seine eigenen Angelegenheiten aufgrund einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht mehr selbst erledigen kann.
Eine ehrenamtliche Betreuung hat bei Eignung stets gegenüber einer Vereins- oder beruflichen Betreuung Vorrang.
Oft sind es nahe Verwandte, die eine Betreuung für z.B. die Eltern, Kinder, Onkel und Tante übernehmen.
Sie tragen rechtliche Verantwortung und haben es u. U. mit komplexen Sachverhalten in rechtlichen relevanten Bereichen zu tun.
Die Betreuungsvereine helfen dabei und unterstützen, begleiten und bilden Sie fort!
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.
- Wollen Sie sich ehrenamtlich engagieren?
- Interessieren Sie sich für eine verantwortungsvolle Aufgabe?
- Können Sie sich vorstellen sich für und mit einen Menschen unterstützend und begleitend einzusetzen?
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